Wenn Sie nach Portugal ziehen möchten, bereiten Sie sich vor Ihrer Abreise vor. Hier erfahren Sie mehr über die Formalitäten zur Einreise in das Land und ob Sie ein Visum benötigen oder nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und Ihre Situation in Portugal zu formalisieren werden die nächsten Schritte sein.
Die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Staatsbürger in Portugal variieren je nach Herkunftsland, Aufenthaltszweck und gewünschter Aufenthaltsdauer. Erfahren Sie, wer ein Visum für die Überquerung der portugiesischen Grenze benötigt und welche Mechanismen es gibt, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Einreisevisum
Bürger des Schengen-Raums
Wenn Sie Bürger eines EU-Landes oder gleichgestellter Länder sind, benötigen Sie kein Visum für die Einreise nach Portugal. Da es keinen Wohnsitz in einem der Schengen-Staaten gibt, gibt es keine Grenzkontrollen zwischen ihnen. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis.
In dieser Situation:
- Länder der Europäischen Union;
- Andorra;
- Island;
- Liechtenstein;
- Norwegen;
- Schweiz.
Für Kurzaufenthalte unter 90 Tagen sind Bürger aus mehr als 70 Drittländern von der Visumpflicht für die Einreise in die Schengen-Staaten einschließlich Portugal befreit. Wenn Sie jedoch ohne Visumpflicht eingereist sind und Ihren Aufenthalt in Portugal verlängern möchten, nutzen Sie den telefonischen Service für eine Bestellung über das SEF-Kontaktzentrum.
Nützliche Tipps
Planen Sie ein Treffen, bevor Sie sich an die SEF-Servicezentren wenden. Vermeiden Sie lange Warteschlangen und endlose Wartezeiten. Termine können telefonisch bei jeder SEF-Delegation vereinbart werden, unabhängig von Ihrem Wohnort. Der SEF verfügt auch über einen SMS-Benachrichtigungsdienst, der Sie an Ihre Termine erinnert.
In bestimmten Situationen können Sie Ihren Termin online in Ihrem persönlichen Bereich des SEF-Portals planen. Dieser Service kann von Bürgern genutzt werden, die ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und:
- Ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern möchten;
- Ihre Aufenthaltskarte erneuern möchten (für EU-Bürger und ihre Familien);
- Ihren Aufenthalt verlängern möchten (für Bürger mit Visum)