Streik der Staatsanwälte mit 85% Beteiligung im Palast und Justizzentrum.

Streik der Staatsanwälte mit 85% Beteiligung im Palast und Justizzentrum.

Laut den vom Verband der Staatsanwälte des Öffentlichen Dienstes (SMMP) bis 15:00 Uhr erhobenen Daten betrug die Streikbeteiligung am Palácio da Justiça und am Justizcampus in Lissabon 85%, was zu verschobenen Prozessen führte, darunter eine Anhörung im BES-Angola-Verfahren. In Almada betrug die Beteiligung 70% und in Seixal 80%.

Diese vom SMMP organisierten Protestaktionen richten sich gegen die vom Obersten Rat der Staatsanwaltschaft veranlasste Versetzung von Staatsanwälten. Die Gewerkschaft hat angekündigt, dass sie am Donnerstag eine einstweilige Verfügung einreichen wird, um diese Entscheidung auszusetzen.

Im Bezirk Lissabon lag die Streikbeteiligung in den Abteilungen für Ermittlung und Strafverfolgung (DIAP) bei 35% und im Zentralen Büro für Ermittlung und Strafverfolgung (DCIAP) bei 23%.

Im Bezirk Lissabon West (Sintra) verzeichnete das DIAP eine Streikbeteiligung von 92% und in den anderen zivilen und strafrechtlichen Zentralabteilungen sowie anderen Abteilungen eine durchschnittliche Beteiligung von 58%. In Amadora betrug die Teilnahme 75%, in Cascais 96% und in Oeiras 80%.

Im Bezirk Lissabon Nord (Loures) betrug die Beteiligung in den zivilen, strafrechtlichen, familiären, jugendlichen und arbeitsrechtlichen Abteilungen 63%, in Vila Franca de Xira und Alenquer 50% und in Torres Vedras und Lourinhã 40%.

Auf Madeira betrug die Beteiligung 72% und auf den Azoren 70%.

Diese Streiks in den regionalen Staatsanwaltschaften, kurz vor den Gerichtsferien, folgen zwei Tagen (Mittwoch und Donnerstag) mit landesweiten Arbeitsniederlegungen und einer durchschnittlichen Beteiligung von 90%. Weitere Streiks sind für Montag in der Regionalstaatsanwaltschaft Porto sowie für Dienstag in den regionalen Staatsanwaltschaften Évora und Coimbra angesetzt.

Wie bereits bei den landesweiten Streiks beklagt der SMMP verschiedene Verstöße gegen das Streikrecht. Diese umfassen insbesondere den Austausch streikender Staatsanwälte durch nicht-streikende bei nicht wesentlichen und nicht dringlichen Aufgaben sowie die Anordnung von streikenden Staatsanwälten zur Erbringung von Notdiensten, obwohl es Kollegen gab, die am Streik nicht teilnahmen.

In Reaktion auf diese angeblichen Verstöße kündigt die Gewerkschaft in einer Mitteilung an, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.