In einer Mitteilung erklärt Fenprof, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Innovation (MECI) “eine Lösung finden muss”, die den Lehrkräften den Zugang zur Mobilität aus Krankheitsgründen (MpD) nicht verwehrt.
“Viele Lehrkräfte haben sich gemäß der Anweisung der [elektronischen Anwendung] E72 an die örtliche Gesundheitseinheit gewandt, wo sie das AMIM [Mehrzweckunfähigkeitsattest] beantragt hatten. Dort wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass nicht nur die Beschaffung des Dokuments bis zum 11. Juli unmöglich sei, sondern auch, dass es keine Vorhersage gibt, wann es möglich sein könnte”, heißt es.
Angesichts dieser Situation warnt die Gewerkschaft, dass “den Lehrkräften nicht die Folgen der Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen öffentlichen Einrichtungen zugeschrieben werden können”.
Fenprof betont, dass “es unverständlich wäre, wenn Lehrkräften, die tatsächlich den durch den MpD-Mechanismus gewährten Krankenschutz benötigen, noch mehr Hürden in den Weg gelegt oder in vielen Fällen sogar die Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Funktionen verhindert würden”.
Die Frist für die Beantragung der MpD begann am 17. Juni und endete am 23. Juni.
Das neue Mobilitätsregime aus Krankheitsgründen für Lehrer wird im nächsten Schuljahr in Kraft treten.
In Bezug auf das Verfahren zur Bewerbung für die statutarische Mobilität äußert Fenprof Verwirrung darüber, dass sie vom Verfahren durch die Schulleitungen erfahren haben.
“Diese Situation ist unverständlich, da es sich um eine gesetzlich festgelegte Form der Mobilität handelt, die in den offiziellen Kanälen angemessen bekannt gemacht werden sollte”, so die Gewerkschaft weiter und fügt hinzu, dass die “Tatsache, dass das MECI die Zahl der Lehrkräfte in statutarischer Mobilität reduzieren möchte (…) nicht verpflichtet, dass das Bewerbungsverfahren geheim gehalten wird und in Geheimniskrämerei gehüllt ist, mit nur zwei Werktagen”.
Daher betont Fenprof, dass sie “die Verlängerung der Bewerbungsfrist für die statutarische Mobilität mindestens bis zum Ende der Woche, dem 11. Juli [Freitag], angefordert” haben.
Die Gewerkschaft erinnert auch daran, dass im letzten Schuljahr die Bewerbungsfrist für die statutarische Mobilität “deutlich länger war als die nun angestrebte”.
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen lief von Montag, 00:00 Uhr bis Dienstag, 18:00 Uhr.