Einleitung: Wozu gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutschland und Portugal haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte in beiden Ländern gleichzeitig besteuert werden. Dieses Abkommen schützt Sie als Steuerzahler davor, doppelt Steuern zu zahlen, und bietet wertvolle Möglichkeiten zur Steueroptimierung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das DBA funktioniert und welche Vorteile Sie daraus ziehen können.
Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen konkret?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Die wichtigsten Regelungen betreffen:
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Renten und Pensionen
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Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit
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Immobilienerträge
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Unternehmensgewinne
Renten und Pensionen: Wo werden sie besteuert?
Die Besteuerung von Renten ist ein zentraler Punkt im DBA:
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Gesetzliche Renten (z.B. Deutsche Rentenversicherung) werden typischerweise weiterhin in Deutschland besteuert.
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Private Renten und Betriebsrenten können häufig in Portugal versteuert werden, besonders attraktiv bei Nutzung des portugiesischen NHR-Status mit reduziertem Steuersatz (10 %).
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Beamtenpensionen werden grundsätzlich immer in Deutschland besteuert.
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit – welches Land besteuert?
Hier gilt das sogenannte Tätigkeitsortprinzip:
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Einkünfte werden in der Regel dort besteuert, wo die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird.
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Bei kurzfristigen Tätigkeiten (weniger als 183 Tage im Jahr) bleibt die Steuerpflicht häufig in Deutschland bestehen.
Selbständige Tätigkeit: Wo fällt die Steuer an?
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Selbständige, die dauerhaft in Portugal leben und arbeiten, versteuern ihr Einkommen ausschließlich in Portugal.
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Selbständige mit Wohnsitz in Deutschland, die temporär Aufträge in Portugal durchführen, bleiben meist in Deutschland steuerpflichtig, sofern keine dauerhafte Betriebsstätte in Portugal existiert.
Kapitaleinkünfte – Zinsen, Dividenden, Gewinne
Kapitaleinkünfte werden im DBA ebenfalls klar geregelt:
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Dividenden: Besteuerung grundsätzlich in dem Land, in dem der Empfänger seinen Wohnsitz hat. Portugal darf jedoch Quellensteuer erheben (maximal 15 %).
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Zinsen: Werden ausschließlich im Wohnsitzland des Empfängers besteuert, das Quellenland erhebt meist keine Steuer.
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Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen: Üblicherweise nur im Wohnsitzland steuerpflichtig.
Einkünfte aus Immobilien – Wichtig für Immobilienbesitzer
Einkünfte aus Immobilien (z.B. Mieteinnahmen oder Verkaufsgewinne) werden grundsätzlich immer im Land der Immobilie besteuert. Das bedeutet:
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Besitzen Sie eine Immobilie in Portugal und vermieten diese, zahlen Sie Steuern in Portugal.
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Die Einkünfte müssen dennoch in Deutschland angegeben werden, es erfolgt jedoch keine doppelte Besteuerung, sondern eine Anrechnung bereits gezahlter portugiesischer Steuer.
So funktioniert die Anrechnungsmethode
Damit Sie nicht doppelt besteuert werden, nutzen beide Länder die sogenannte „Anrechnungsmethode“:
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Bereits im anderen Land gezahlte Steuern werden auf die Steuerschuld im Wohnsitzland angerechnet.
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Sie zahlen effektiv nur den Unterschiedsbetrag, falls im Wohnsitzland eine höhere Steuerlast entsteht.
Nutzung des NHR-Status für Expats in Portugal
Portugal bietet deutschen Expats mit dem Non-Habitual Resident Status (NHR) erhebliche Steuervorteile:
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Pauschale Besteuerung von 10 % auf Renten und ausländische Einkünfte
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Befreiung oder Reduzierung der Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (oft pauschal 20 % Besteuerung)
Der NHR-Status ist maximal 10 Jahre nutzbar und ideal für deutsche Staatsbürger, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Portugal verlegen.
https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/apoio_contribuinte/questoes_frequentes/Pages/faqs-00309.aspx
Typische Fehler beim DBA zwischen Deutschland und Portugal vermeiden
Viele Steuerzahler machen folgende Fehler:
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Nichtwissen über Anrechnungsmöglichkeiten: Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuern aus dem anderen Land anzurechnen.
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Keine rechtzeitige Beantragung des NHR-Status: Sie müssen den Status innerhalb einer festen Frist nach Wohnsitznahme beantragen (bis 31. März des Folgejahres).
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Fehlerhafte oder fehlende Steuererklärungen: Geben Sie Einkünfte aus beiden Ländern in der Steuererklärung an, um Probleme zu vermeiden.
Praktische Beispiele zur Verdeutlichung
Beispiel 1 – Rentner in Portugal:
Ein deutscher Rentner lebt dauerhaft in Portugal und erhält eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Diese Rente wird weiter in Deutschland besteuert. Gleichzeitig erhält er eine private Rente, die in Portugal versteuert werden kann (10 % dank NHR-Status).
Beispiel 2 – Immobilieneinkünfte:
Ein Deutscher vermietet eine Wohnung in Portugal. Die Mieteinnahmen sind ausschließlich in Portugal steuerpflichtig. In Deutschland erfolgt keine zusätzliche Besteuerung, aber eine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung.
Vergleichstabelle: Steuerpflicht nach DBA Deutschland–Portugal
Einkunftsart | Besteuerung in Deutschland | Besteuerung in Portugal |
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Gesetzliche Renten | ✅ Ja | ❌ Nein |
Private Renten | ❌ Nein (bei NHR) | ✅ Ja (reduziert NHR) |
Immobilienerträge | ❌ Nein | ✅ Ja |
Einkünfte aus Arbeit | ✅ Nur bei Wohnsitz DE | ✅ Ja (Wohnsitz PT) |
Kapitaleinkünfte | ✅ Ja (Wohnsitz DE) | Nur Quellensteuer 15 % |
Checkliste: So nutzen Sie das DBA optimal
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Steuerlicher Wohnsitz in Portugal rechtzeitig anmelden
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NHR-Status fristgerecht beantragen
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Einkünfte nach DBA-Regelungen zuordnen und entsprechend deklarieren
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Steuererklärungen fristgerecht in beiden Ländern abgeben
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Gezahlte Steuern des einen Landes im anderen anrechnen lassen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Kann ich gleichzeitig in beiden Ländern steuerpflichtig sein?
Ja, aber das DBA sorgt dafür, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. -
Muss ich meine deutschen Einkünfte in Portugal versteuern?
Bestimmte Einkünfte ja, andere (z.B. gesetzliche Renten) verbleiben meist in Deutschland. -
Kann ich den NHR-Status nachträglich beantragen?
Nur bis zum 31. März des Folgejahres, nachdem Sie in Portugal steuerpflichtig wurden.
Fazit: Doppelbesteuerung vermeiden – Steuervorteile nutzen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal bietet Ihnen klare Regeln und attraktive Vorteile. Wer diese kennt und geschickt nutzt, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren. Informieren Sie sich gut, nutzen Sie professionelle Beratung, und genießen Sie die finanziellen Vorteile eines Lebens in Portugal ohne steuerliche Komplikationen.